Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Alle Aufträge werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt.
Durch die Erteilung von Aufträgen anerkennt der Besteller bzw.
der Käufer diese Bedingungen, sofern nicht schriftlich anders
lautende Vereinbarungen getroffen wurden.
Selbstabholservice in Liestal BL und Wallisellen ZH:
Öffnungszeiten siehe Homepage.
Abholung im Hauptlager in Diepflingen auf Vorbestellung
möglich.
Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht bis zur Bezahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Käufer vor.
Fracht und Auftragsbearbeitung:
• Franko Domizil ab einem Rechnungsbetrag von CHF 400.–,
exklusive MWST.
• Zahlungskonditionen 30 Tage netto, ohne Skontoabzug.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug
bleibt vorbehalten, vom Tag der Fälligkeit einen
Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.–
pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
• Bei Lieferungen unter CHF 400.– werden Fracht, Kleinmengen
und Verpackung in Rechnung gestellt bis max. CHF 40.–.
Diese Regelungen gelten stets, ausser es wurden individuelle
Vereinbarungen getroffen.
• Zuschläge für Expresslieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
• Grundsätzlich nehmen wir Waren nicht zurück, die keine
Mängel aufweisen. Bei abgesprochener Rücknahme wird eine
Pauschale von CHF 40.- oder der effektive Aufwand verrechnet.
• Entsorgung von Chemieprodukten erfolgt nach Absprache
und sind kostenpflichtig.
• Die angegebenen Preise sind exkl. MWST und Transport. Für
einzelne Reinigungs- und Pflegeprodukte ist die VOC-Abgabe
gemäss gesetzlicher Regelung erhoben und im Verkaufspreis
einkalkuliert. Die Preise sind freibleibend und Preisänderungen
sowie Bildänderungen sind vorbehalten. Sämtliche
frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
• Rückgabe von verkaufter und mangelfreier Ware, speziell
Sonderanfertigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Gefässe/Gebinde:
Leergebinde wird auf Kundenwunsch kostenpflichtig zurückgenommen.
Liefertermine:
Die Liefertermine werden nach dem besten Vermögen eingehalten.
Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer
nicht, ohne Nachfristansetzung auf die nachträgliche Lieferung
zu verzichten und/oder Schadenersatz geltend zu machen.
Über allfällige Lieferverzögerungen wird der Käufer möglichst
frühzeitig informiert.
Gewährleistung:
• Wir übernehmen eine Haftung bis zum Wert der gelieferten
Ware, für die in den technischen Merkblättern und auf der
Verpackung zugesicherten Eigenschaften wie auch dafür,
dass die Ware keine körperlichen Mängel aufweist, die deren
Wert oder Tauglichkeit zum vorgeschriebenen Gebrauch aufheben
oder erheblich mindern.
• Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Garantieleistung
für die Weiterverarbeitung des Materials und das daraus
resultierende Arbeitsergebnis wird nicht übernommen.
Mängel und Schäden aus ungenügender Einhaltung der Verarbeitungshinweise,
mangelhafter Untergrundvorbereitung
und/oder anderen im Bereich der Verarbeitung liegenden
Mängel sind allein durch den Käufer bzw. Anwender zu tragen,
da wir keinen Einfluss auf die sachgemässe Verarbeitung
nehmen können.
• Bei transparenten oder eingefärbten Versiegelungsprodukten
nach Muster ist zu berücksichtigen, dass Nass- oder Trockenmuster
bezüglich Struktur, Effekt, Glanz und Verarbeitungsverhalten
innerhalb eines branchenüblichen Toleranzbereiches
Differenzen zu unseren Verkaufsprodukten aufweisen
können, welche den Käufer nicht zu Mängelrüge berechtigen.
Werden für Objekte verschiedene Chargen verwendet,
ist eine Prüfung des Käufers unerlässlich.
• Alle Ereignisse und Tatsachen, welche ausserhalb unseres
Einflusses und unserer Kontrolle liegen, gelten als höhere
Gewalt und befreien uns von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.
Garantie Maschinen und Geräte:
• Die Garantie für Geräte im privaten Gebrauch beträgt
24 Monate ab Kaufdatum, für den gewerblichen und industriellen
Gebrauch beträgt die Garantiezeit 12 Monate. Bei Garantiearbeiten
wird der Anfahrtsweg (pro Minute Fahrzeit CHF 1.–
und pro Kilometer CHF 1.50) des Servicetechnikers verrechnet.
Garantieforderungen können nur geltend gemacht werden,
sofern sie vom Käufer in der angegebenen Frist von 2 Jahren
ab Lieferdatum erfolgen.
• Die Garantie verfällt, wenn der Schaden auf unsachgemässe
Verwendung/Bedienung (Überlastung, Überforderung,
falscher Unterhalt, unzulässige Betriebsverhältnisse, Nichtbeachten
der Betriebsvorschriften, natürliche Abnutzung,
Reparaturen durch Dritte) oder Gewaltanwendung verursacht
wurde.
• Verschleissteile sowie nicht Verwenden von Originalteilen
werden von der Garantieleistung ausgeschlossen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge:
• Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge können dem
betreffenden Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.
Diese können auf unserer Homepage unter www.atramex.ch (PDFDatei)
eingesehen oder unter Telefon 061 971 80 60/061765
15 15 angefordert werden.
Allgemeine Rabatte:
• Es gelten die vereinbarten Kundenrabatte sowie die vermerkten
Mengenrabatte.
• 2 % Zusatzrabatt bei Abholung in unseren Verkaufsstellen.
• 2 % Zusatzrabatt bei Webshop-Bestellungen. Webshoprabatt
und Abholrabatt sind nicht kumulierbar.
Mengenrabattstaffelung für Chemieprodukte ab Gebindegrösse
5 l assortiert:
• 5% – ab 50 l /kg pro Lieferung
• 10% – ab 100 l /kg pro Lieferung
• 12,5% – ab 200 l /kg pro Lieferung
• 15% – ab 400 l /kg pro Lieferung
Ausgenommen 3M-Produkte.
Diese Rabattregelungen gelten stets, ausser es wurden individuelle
Vereinbarungen getroffen (Nettopreise, Branchenrabatte,
WV-Rabatte usw.).
Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung, Zahlung und
andere gegenseitige Verpflichtungen ist in jedem Fall
Liestal BL. Es gilt Schweizer Recht. Änderungen vorbehalten.
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